Teilnahmebedingungen (AGB)

Die  Handwerk gemeinnützige GmbH  ist das Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Bremen. Wir sind die Anlaufstelle in Bremen für alle, die das Know-how der Bremer Handwerkerschaft für sich nutzbar machen wollen. Unser Leistungskatalog umfasst vor allem:

- Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
- berufliche Weiterbildung
- Meistervorbereitung
- Berufsorientierung

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Handwerk gGmbH mit ihren Teilnehmern und für die gesamte Dauer der Rechtsbeziehung.

2. Teilnahmeberechtigung 

Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, der Interesse an einer beruflichen Weiterbildung hat. Sofern für die Lehrgangsteilnahme oder die Zulassung zu einer Abschlussprüfung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der Teilnehmer diese erfüllen. Die Teilnahme an einem Lehrgang der Handwerk gGmbH begründet keinen Anspruch auf die Zulassung zur Prüfung.

3. Anmeldung und Vertragsschluss  

Die Anmeldung zu den Lehrgängen der Handwerk gGmbH muss schriftlich per Anmeldekarte / -formular, jeweils unter Angabe des vollen Namens sowie der Wohn- und Rechnungsanschrift, erfolgen. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn die in den Lehrgangsunterlagen angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und in der gewünschten Veranstaltung noch Plätze frei sind.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bei uns und nur bis zum Erreichen der Höchstteilnehmerzahl berücksichtigt.

Die schriftliche Anmeldung zu dem ausgewählten Lehrgang ist verbindlich. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift unter die schriftliche Anmeldung, dass er die vorliegenden Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie als Vertragsbestandteil ausdrücklich anerkennt. 

 Die Handwerk gGmbH bestätigt dem Teilnehmer schriftlich den Eingang der Anmeldung. Erst mit Zugang dieser Anmeldebestätigung beim Teilnehmer kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Handwerk gGmbH zustande. Nur die Anmeldebestätigung berechtigt zur Teilnahme an den Lehrgängen; ein Besuch eines Lehrgangs ohne vorherige Anmeldebestätigung ist nicht möglich.

Nach erfolgter Anmeldung sind Änderungen der persönlichen Daten des Teilnehmers (z.B. Wohnortwechsel) der Handwerk gGmbH umgehend mitzuteilen.

4. Veranstaltung: Dozenteneinsatz und Raumbelegung

Die Handwerk gGmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen räumlich/örtlich und/oder zeitlich zu verlegen oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit der Gesamtzuschnitt einer Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten, Verschiebungen im Ablaufplan und Änderungen des Programms weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts oder zur Forderung von Ersatz- und Folgekosten seitens der Teilnehmer. Sollte es dennoch mal vorkommen, dass ein Dozent seinen Unterricht nicht höchstpersönlich übernehmen kann, behält sich die Handwerk gGmbH das Recht vor, einen gleichwertigen Dozenten einsetzen zu dürfen.

5. Absage, Änderungen und Verlegung von Veranstaltungen

Die Handwerk gGmbH hat das Recht, Lehrgänge Seminare und Inhouse- Schulungen aus Gründen, die die Handwerk gGmbH nicht zu vertreten hat (wichtiger Grund), abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen der Lehrgang nicht kostendeckend durchgeführt werden kann, ein Dozent ausfällt und nicht ersetzt werden kann, eventuelle Förderungen weggefallen sind oder ein Fall von höherer Gewalt eintritt.

Die Teilnehmenden werden über die Absage unverzüglich informiert.

Bereits bezahlte Gebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche vorbehaltlich der Ziffer 13, sind ausgeschlossen.

Die Handwerk gGmbH behält sich das Recht vor, organisatorische Änderungen, die den Ablauf des Lehrgangs betreffen (z.B. Termine, Stundenzahlen), inhaltliche Änderungen sowie Änderungen bezüglich des Einsatzes von Ausbildern und Dozenten in geringfügigem Umfang vorzunehmen, soweit dadurch der Lehrgang qualitativ nicht beeinträchtigt wird. Ausgefallene Lehrgangszeit wird grundsätzlich nachgeholt.

Sofern Kursstunden aus gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen, die die Handwerk gGmbH zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden diese Stunden nachgeholt. Erforderliche Nachholtermine können auch an nicht regulären Kurstagen außerhalb der regulären Kurszeiten/-räume stattfinden. Die Handwerk gGmbH behält sich vor, für Nachholtermine zusätzliche Dozenten einzusetzen.

6. Kosten

Die Teilnahme an den Lehrgängen ist kostenpflichtig.

Die Lehrgangskosten sind nach Erhalt der Rechnung der Handwerk gGmbH umgehend zu zahlen. Die Kosten und ihre Fälligkeit entstehen unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit, Meister-BAföG, Berufsförderungsdienst) oder Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen (z.B.  Arbeitslosigkeit, Krankheit). Teilnehmer, die der Zahlungsverpflichtung nicht bis spätestens zum Fälligkeitstermin der Lehrgangsgebühr nachkommen, können von der Teilnahme an dem betreffenden Lehrgang ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren wird durch den Ausschluss nicht berührt.  Bei längerfristigen Lehrgängen kann auf schriftlichen Antrag eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierüber ist in jedem Fall eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Die Lehrgangskosten bemessen sich nach dem zum jeweiligen Lehrgangsbeginn geltenden Gebührensatz.

Der den Lehrgangskosten zu Grunde liegende Satz wird zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen und aufgrund verschiedener Kostenelemente gegebenenfalls angepasst.  

Kostenelemente die beispielweise den Gebührensatz beeinflussen sind die anfallenden Personalkosten, IT-Systemkosten, Energiekosten…. Eine Anpassung des Satzes wird nicht erfolgen, wenn die gestiegenen Kosten durch gesunkene Kosten an anderer Stelle ausgeglichen werden können oder umgekehrt. 

Als gemeinnützige Gesellschaft arbeitet die Handwerk gGmbH dabei kostendeckend.

Die Lehrgangskosten sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der Konten der Handwerk gGmbH zu entrichten.

7. Rücktritt des Teilnehmers vor Veranstaltungsbeginn

Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt des Teilnehmers nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich:

1.      Der Teilnehmer hat das Recht, bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn zurückzutreten. In diesem Fall ist vom Teilnehmer als Bearbeitungsgebühr jedoch ein Betrag in Höhe von 50,- Euro zu zahlen.

2.      Bei Rücktritt vom 14. bis 1. Tag vor Lehrgangsbeginn ist als pauschalierter Schadensersatz eine Ausfallgebühr in Höhe von 30% der tatsächlichen Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 100,- Euro vom Teilnehmer zu zahlen.

3.      Nach Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht mehr möglich.

Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Der Teilnehmer kann den Nachweis erbringen, dass entweder Aufwendungen überhaupt nicht entstanden, wesentlich niedriger als die vorgenannten Pauschalen und/oder die eingesparten Leistungen höher als die vorgenannten Pauschalen sind. In diesem Fall besteht für die Handwerk gGmbH ein Zahlungsanspruch gegenüber dem Teilnehmer nur in Höhe des tatsächlich nachgewiesenen wirtschaftlichen Schadens.

Die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausfallgebühr trotz Nichtteilnahme entfällt, wenn von dem ursprünglich angemeldeten Teilnehmer für den betreffenden Lehrgang vor dessen tatsächlichen Beginn ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird. In diesem Fall ist vom ursprünglichen Teilnehmer lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro zu entrichten. Die Handwerk gGmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen des angebotenen Lehrgangs nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

8. Kündigung nach Veranstaltungsbeginn

Bei Lehrgängen (Maßnahmen) mit einer Dauer von bis zu drei Monaten ist eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit für beide Vertragsparteien nicht gegeben.

Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden (z.B. Lehrgangsbeginn 01.01., Kündigungserklärung bis 31.05. zugegangen, Kündigung zum 31.08. wirksam). Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der tatsächliche Zugang der Kündigung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

Eine solche wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer die vereinbarte Lehrgangsgebühr oder entsprechende Raten ganz oder teilweise nicht gezahlt hat, die Vorschriften über die Computer- und Internetnutzung sowie die Hausordnung nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet.

Die Kündigung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen, mündliche oder telefonische Mitteilungen an den Veranstalter oder den jeweiligen Dozenten sind ausdrücklich nicht ausreichend. Bloßes Nichterscheinen gilt nicht als Kündigung oder Rücktritt und entbindet nicht von der Verpflichtung zu Zahlung der Lehrgangsgebühren.

9. Rechtsfolgen einer Kündigung nach Versanstaltungsbeginn

Bei einer ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses sind die anteiligen Lehrgangsgebühren bis zum Eintritt  der  wirksamen  Kündigung nach Ablauf  der Kündigungsfrist  zuzüglich  einer  als  pauschalisierten Schadensersatz geltend gemachten Ausfallgebühr  in Höhe von 30% der restlichen Lehrgangsgebühren zu zahlen.

Beispiel:

Lehrgangsgebühr 1.000,00 Euro, Lehrgangsdauer 10 Monate Kündigung wirksam zum Ablauf des sechsten Monats

1.000,00 Euro / 10 x 6 = 600,00 Euro x 100% = 600,00 Euro anteilige Lehrgangsgebühr

1.000,00 Euro / 10 x 4 = 400,00 Euro x 30 % = 120,00 Euro Ausfallgebühr

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Summe zu zahlenden Kosten   = 720,00 Euro

Kündigt ein Teilnehmer außerordentlich aus wichtigem Grund, so bleibt er zur Zahlung des anteiligen Lehrgangsentgelts und der bis dahin anfallendes Kosten (z.B. Lernmittel) verpflichtet.

Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch die Handwerk gGmbH aufgrund alleinigen Verschuldens des Teilnehmers sind die anteiligen Lehrgangsgebühren bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung zuzüglich einer als pauschalierten Schadensersatz geltend gemachten Ausfallgebühr in Höhe von 30% der restlichen Lehrgangsgebühren zu zahlen. 

Kann ein Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Handwerk gGmbH durch die Kündigung kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Schaden entstanden ist und/oder die eingesparten Leistungen höher als die vorgenannten Pauschalen sind, so hat die Handwerk gGmbH einen Zahlungsanspruch nur in Höhe des tatsächlich nachgewiesenen wirtschaftlichen Schadens.

10. Urheberrecht / Computernutzung

Die Lehrinhalte der Bildungsleitungen der Handwerk gGmbH sowie entgeltlich oder unentgeltlich überlassene Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des jeweiligen Dozenten oder der Handwerk gGmbH dar. Diese dienen lediglich dem Zweck der „persönlichen Nutzung“ des angemeldeten Teilnehmers und sind urheberrechtlich von einer Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung und Veröffentlichung ausgeschlossen. Jedwede andere Nutzung ist honorarpflichtig und Bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers.

Bei Lehrgängen mit EDV-Einsatz ist die Manipulation von Hard- und Software in jeglicher Form verboten.  Das Kopieren, die Weitergabe bzw. Nutzbarmachung an Dritte oder die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützter Software ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Urheberrechts- Inhabers zulässig. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in anderer Form nutzbar gemacht werden. Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Dozenten durchzuführen.

11. Internetnutzung

Ein von der Handwerk gGmbH zu Lehrgangszwecken überlassener Internetzugang darf von den Teilnehmern nicht für schulungsfremde Zwecke benutzt werden. Insbesondere ist es verboten, Seiten mit pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten aufzurufen oder downzuloaden. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

12. Hausordnung

Für die Benutzung der Einrichtungen der Handwerk gGmbH gilt die jeweilige Hausordnung. Das Hausrecht übt der jeweilige Lehrgangsleiter aus.

13. Haftungsbeschränkung

Die Handwerk gGmbH haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung überhaupt erst die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Eine Haftung des Handwerk gGmbH für Wertgegenstände (z.B. Garderobe, Fahrzeuge, Handys, etc.) des Teilnehmenden wird nicht übernommen

Die Handwerk gGmbH ist verpflichtet, die von ihr zu erbringenden Leistungen mit didaktischer und fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Gleichwohl haftet die Handwerk gGmbH nicht für den Fall, dass ihre Leistungen hinter den Erwartungen der Teilnehmer zurückbleiben.

14. Datenschutz

Die Handwerk gGmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu), soweit dies für interne Verwaltungsarbeiten im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, sowie für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung erforderlich ist. Mehr Informationen erhalten Sie im Anhang in den Hinweisen zur Datenverarbeitung.

15. Schlussbestimmungen

Jegliche von diesen Teilnahmebedingungen abweichend oder ergänzend getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort ist der Sitz der Handwerk gGmbH. Gerichtsstand ist Bremen.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.

* Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Die entsprechend verwandten Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter.

16. Haftungsbeschränkung

Handwerk gemeinnützige GmbH
Das Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Bremen 
Schongauer Straße 2, 28219 Bremen

Tel.: 0421 22744-0
E-Mail: info@handwerkbremen.de

Amtsgericht Bremen, HRB 23456HB
Geschäftsführer: Reiner Krebs, Andreas Meyer