Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemein

Die Raumnummer Ihrer Veranstaltung finden Sie in Ihrer Einladung, eine Raumübersicht des Gebäudes finden Sie hier.
Weitere Auskünfte erhalten Sie ansonsten auch vor Ort an unserer Information.

Weiterbildung

Das Aufstiegs-BAföG muss erst 10 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden.

Folgende Formblätter benötigen Sie für die Beantragung des Aufstiegs-BAföG:
(Diese finden Sie im Internet auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de )

  • Formblatt A (der Hauptantrag + die Anlagen zu Formblatt A)

Das Formblatt A muss bitte von Ihnen ausgefüllt werden.

  • Formblatt B

Das Formblatt B bekommen Sie ca. 10 Wochen vor jedem Lehrgangsbeginn von uns zugeschickt, bitte geben Sie auf Ihrer Anmeldung an, dass Sie BAföG beantragen möchten.

  • Formblatt Z

muss mit einer Kopie vom Gesellenbrief und vom Personalausweis zur Handwerkskammer Bremen, Ansgaritorstr. 24, 28195 Bremen und wird dort ausgefüllt (da geht es um die Prüfungszulassung, kann auch per E-Mail geschickt werden an: meisterpruefung@hwk-bremen.de)

  • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung (nur bei Vollzeitmaßnahmen)

Wenn Sie alle unten angegebenen Unterlagen zusammen haben, senden Sie diese bitte an die NBank Hannover, Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover (ca. 9-10 Wochen vor Lehrgangsbeginn):

  • Formblatt A + Anlagen (Hauptantrag)
  • Formblatt B (wurde vom Handwerk gGmbH für Ihren ersten Lehrgang ausgefüllt, für die anderen Lehrgänge bitte die Anmeldebestätigungen mitschicken)
  • Formblatt Z (von der HWK Bremen ausgefüllt)
  • Bescheinigung zur Kranken- u. Pflegeversicherung (von der Krankenkasse ausgefüllt)
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Kopie vom Gesellenbrief und vom Personalausweis

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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Ja - für alle Pflichtkurse! Für die einzelnen Berufe besteht Teilnahmepflicht für so genannte obligatorische Kurse aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung der jeweiligen Handwerkskammer. Der Ausbildungsbetrieb ist gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet, den Lehrling zum Besuch überbetrieblicher Maßnahmen freizustellen.

Die Bildungsmaßnahmen in der überbetrieblichen Ausbildung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und aus Mitteln des Landes Bremen von der Senatorin für Kinder und Bildung gefördert. Auszubildende des Landes Niedersachsen werden durch das Land Niedersachsen und der Europäischen Union gefördert. Die Finanzierung des Sonderprogramms ÜBA 2021 Bremen erfolgt aus Mitteln der Ausbildungsgarantie der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Die Finanzierung des Sonderprogramms ÜBA 2021 Niedersachsen erfolgt aus den Landesmitteln Niedersachsens. Für die Ausbildungsberufe gemäß der Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft bezuschusst die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft die Lehrgangsgebühren sowie Internats- und Fahrtkosten.

Durch die Erfassung des Lehrvertrages in der Handwerkskammer Bremen sind die Daten des Auszubildenden registriert. Dadurch wird die:der Auszubildende "automatisch" zu den erforderlichen Lehrgängen eingeladen. Die Einladungen werden rechtzeitig an den Ausbildungsbetrieb gesandt.

Ihre Frage taucht nicht auf? Nutzen Sie für allgemeine Fragen gerne unser Kontaktformular,
oder wenden Sie sich an die für Ihren Bereich zuständige Person