Nachqualifizierung zur Externenprüfung

Hast du langjährige Erfahrungen in einer beruflichen Tätigkeit oder hast du einen ausländischen Berufsabschluss 
ohne Anerkennung in Deutschland? Dann kommt für dich evtl. eine Anmeldung zu einer externen Prüfung 
im gewählten Beruf in Frage.

Zielgruppe

Menschen mit langjähriger Berufserfahrung im Handwerk ohne Ausbildungsabschluss bzw. Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss, der in Deutschland anerkannt werden soll.

Zugangsvoraussetzungen

Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten. Sie muss mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das 4,5 Jahre Berufstätigkeit. Dazu zählen neben Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf ebenso Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland. 

Wichtig ist, dass du durch die Tätigkeiten die wesentlichen beruflichen Handlungsfähigkeiten aus der Ausbildungsordnung abgedeckt hast.

Deine berufliche Handlungsfähigkeit kannst du beispielsweise durch:

  • Zeugnisse, oder
  • Zertifikate belegen, wenn du eine längere und fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen hast.

Ob du die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllt hast, entscheidet die Handwerkskammer bzw. der Prüfungsausschuss oder die Kreishandwerkerschaft. Die Landesagentur für berufliche Weiterbildung (LabeW) kann dich beim Zulassungsprozess und der Prüfungsorganisation unterstützen.

Für die Vorbereitung auf die Externenprüfung, bieten wir 
Kurse in folgenden Gewerken an:

  • Elektroniker:in
  • Friseur:in
  • Kfz-Mechatroniker:in
  • Maler- und Lackierer:in
  • Metallbauer:in
  • Tischler:in

Fördermöglichkeiten

Die Kosten für eine Externenprüfung können über verschiedene Kostenträger übernommen werden:

  • der Agentur für Arbeit,
  • oder dem Jobcenter.

Wenn Regelförderungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nicht möglich sind, kommt eventuell der Bremer Weiterbildungscheck in Frage. Hierbei handelt es sich um einen Gutschein zur Übernahme von Kurs- und Prüfungsgebühren. Über den Bremer Weiterbildungsscheck können auch die berufsbezogenen Kompetenzfeststellungen gefördert werden. Die Ausgabe und Beratung erfolgt auch hier durch die:

Landesagentur für berufliche Weiterbildung und Transformation (LabeW+)

Die Beratungskräfte der Landesagentur unterstützen bei der Prüfungszulassung und organisieren ggf. auch berufsbezogene Kompetenzfeststellungen. Die Beratung und Betreuung erfolgt im gesamten Verlauf der Nachqualifizierung auf die Externenprüfung. 

Fördermittelgeber

Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Weiterführende Inhalte

Download pdf Flyer Nachqualifizierung (2,67 MB)

Ansprechpersonen

Jörg Schäfer Koordinator Weiterbildung für Arbeitssuchende Telefon 0421 222744-427 schaefer.joerg@handwerkbremen.de; umschulung@handwerbremen.de

Pia-Kristin Feege Sachbearbeitung Weiterbildung für Arbeitssuchende Telefon 0421 222744-424 feege.pia@handwerkbremen.de; umschulung@handwerkbremen.de

Thomas Höft Sachbearbeitung Weiterbildung für Arbeitssuchende Telefon 0421 222744-425 hoeft.thomas@handwerkbremen.de; umschulung@handwerkbremen.de

Birgit Jasper Pädagogische Mitarbeiterin Telefon 0421 222744-353 jasper.birgit@handwerkbremen.de

Nikolai Buchholz Pädagogischer Mitarbeiter Telefon 0421 222744-352 buchholz.nikolai@handwerkbremen.de